Fragen und Antworten

Was mache ich wenn meine Ware beim Versand beschädigt wurde?

Offener Schaden

Sollte Ihre Sendung offensichtlich beschädigt bei Ihnen eintreffen, raten wir Ihnen dazu, das Paket mit dem Hinweis auf die Beschädigung nicht anzunehmen. Bitte beachten Sie: Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie nicht nur die Übernahme der Ware, sondern auch den ordnungsgemäßem Zustand der Versandverpackung. Schadenersatzansprüche aus Transportschäden sind in diesem Fall ausgeschlossen, wenn Sie nicht sofort im Beisein des Auslieferers die Ware kontrollieren und ggf. Beschädigungen in einem - vom Auslieferer auszustellenden - Schadensprotokoll festhalten.

Verdeckter Schaden

Prüfen Sie die Ware sofort nach Erhalt. Verdeckte Transportschäden (von außen nicht erkennbar) müssen sofort, jedoch spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Übernahme der Ware an DHL gemeldet werden. Bitte informieren Sie uns zusätzlich per E-Mail. Wenn Sie die Möglichkeit haben, protokollieren Sie den Schaden mit Fotos. So stellen Sie bei DHL eine Schadensanzeige: Bitte geben Sie das ausgefüllte und ausgedruckte DHL-Schadensformular zusammen mit der beschädigten Sendung (inklusive aller vorliegenden Sendungsbestandteile) in einer Filiale der Deutschen Post ab.

Hier finden Sie das Formular und weitere Hinweise zur Schadensanzeige bei DHL. (mit dem alten Link kommt auf eine Fehlerseite)

Die Sendung wird von DHL mit der Schadensanzeige an das zuständige Paketzentrum gesandt. Dort wird der Schaden beurteilt.

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